Optische Biometrie
Die optische Biometrie ist eine notwendige Voruntersuchung bei einer Operation des grauen Stars. Bei der Operation wird eine künstliche Linse in das Auge implantiert und die natürliche, getrübte Linse entfernt. Hierfür muss das Auge exakt vermessen werden. Die Länge des Augapfels und die Brechkraft und Maße der Hornhaut müssen bestimmt werden, um die bei der Operation zu implantierende Intraokularlinse möglichst passgenau zu formen. Nach jedem Eingriff besteht dennoch eine Notwendigkeit zur Restkorrektur durch herkömmliche Sehhilfen. Je genauer die Vermessung und Berechnung der Maße vonstatten geht, desto geringer fällt später dieser Korrekturbedarf aus. Vorteilhaft ist es, wenn der Patient sich im Vorhinein darüber im Klaren ist, in welchem Sichtbereich möglichst wenig nachträglich korrigiert werden muss: Bei der Fernsicht, bei der Nahsicht oder in einem mittleren Bereich? Auch auf diese Bedürfnisse kann die Kunstlinse abgestimmt werden. Unter Umständen kann mit Speziallinsen sogar eine bestehende Sichtschwäche vollkommen ausgeglichen werden.
Das ursprüngliche Verfahren zur Vermessung des Augapfels basiert auf Ultraschalltechnologie. Es hat sich über viele Jahre bewährt und wird heute noch zusätzlich eingesetzt, um die Berechnungen der modernen Methode zu überprüfen. Neben diesem herkömmlichen Verfahren, wird heute außerdem die Methode der optischen Biometrie eingesetzt. Hierbei wird mit Lasertechnik neben den Augapfelmaßen und der Hornhautkrümmung auch die Tiefe der vorderen Augenkammer ausgelotet. Das Laserlicht ist sehr schwach, so dass es der Netzhaut keinen Schaden zufügt, und die Ergebnisse sind äußerst präzise.
Die optische Biometrie kann allerdings nicht eingesetzt werden, wenn die Krankheit bereits zu weit fortgeschritten ist. Bei zu starker Trübung der Linse muss daher in jedem Fall auf das herkömmliche Ultraschallverfahren zurückgegriffen werden. Trotz ihrer höheren Effizienz wird die optische Biometrie von den gesetzlichen Krankenkassen nicht als notwendige Untersuchungsmethode anerkannt und muss daher vom Patienten selbst finanziert werden. Viele Augenärzte bieten die optische Biometrie als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) an, die Kosten belaufen sich dabei meist auf ca. 60 – 70 Euro für beide Augen.
Auch mit der herkömmlichen Ultraschallmethode können sehr gute Ergebnisse erzielt werden. Bei beiden Verfahren kommt aber in der Regel dennoch eine geringe Restabweichung der Sehschärfe nach der Operation vor, die problemlos mit normalen Sehhilfen kompensiert werden kann.
